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Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung des Top-Berater-Siegels, das von Gut-und-fair-beraten.de, einer Marke der Herold Unternehmensberatung GmbH, nachfolgend „Lizenzgeber“, an qualifizierte Nutzer der Plattform vergeben oder zur Nutzung lizenziert wird.

Mit der Nutzung des Siegels erkennt der jeweilige Nutzer, nachfolgend „Lizenznehmer“, diese Lizenzbedingungen verbindlich an.

1. Top-Berater-Siegel, Vergabe und Voraussetzungen

1.1. Auszeichnung

Das Top-Berater-Siegel ist eine von Gut-und-fair-beraten.de verliehene Auszeichnung für Nutzer, die nach den Maßstäben des Lizenzgebers besondere Qualitätsanforderungen erfüllen.

1.2. Vergabekriterien

Voraussetzung für die Vergabe und Nutzung des Siegels ist, dass der Lizenznehmer die jeweils geltenden Vergabekriterien erfüllt. Soweit der Lizenzgeber keine abweichenden Kriterien bekannt gibt, gelten folgende Mindestvoraussetzungen:

  1. mindestens 12 Kundenbewertungen aus den letzten 12 Monaten auf der Plattform
  2. ein Bewertungsdurchschnitt von mindestens 4,8 von 5,0 Sternen

1.3. Prüfung der Kriterien

Der Lizenzgeber prüft die Erfüllung der Vergabekriterien auf Basis der im Dashboard erfassten Bewertungsdaten sowie weiterer für die Integrität der Plattform relevanter Informationen.

1.4. Kein Anspruch auf Vergabe

Ein Anspruch auf Vergabe, Verlängerung oder Reaktivierung des Siegels besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe, Verlängerung, Aussetzung, Aberkennung und Lizenzierung des Siegels liegt beim Lizenzgeber.

1.5. Jahreszahl und Nutzungszeitraum

Das Siegel trägt die Jahreszahl des jeweiligen Vergabe- oder Lizenzjahres, zum Beispiel „Top-Berater 2026“. Die auf dem Siegel angegebene Jahreszahl bestimmt den zulässigen Nutzungszeitraum. Ein Siegel mit der Jahreszahl 2026 darf ausschließlich im Kalenderjahr 2026 verwendet werden, also vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026, sofern das Nutzungsrecht nicht vorher endet.

1.6. Ablauf der Nutzungsberechtigung

Nach Ablauf des auf dem Siegel angegebenen Kalenderjahres endet die Nutzungsberechtigung automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung oder Mitteilung durch den Lizenzgeber bedarf. Eine weitere Nutzung ist nur zulässig, wenn der Lizenzgeber für ein neues Kalenderjahr ein neues Siegel vergibt oder lizenziert.

1.7. Anpassung des Siegels

Der Lizenzgeber kann Form, Bezeichnung und Darstellungsweise des Siegels anpassen, sofern dadurch der wesentliche Charakter der Auszeichnung gewahrt bleibt.

1.8. Vergabe- und Lizenzmodell

Die Vergabe und Nutzung des Siegels kann nach dem jeweils gültigen Vergabe- und Lizenzmodell des Lizenzgebers erfolgen. Das Modell kann insbesondere an ein bestimmtes Plattformpaket, an eine gesonderte Lizenzgebühr, an eine Kombination aus Paketbindung und Lizenzgebühr oder an sonstige sachlich gerechtfertigte Voraussetzungen geknüpft sein.

1.9. Kein Anspruch durch Lizenzgebühr

Eine etwaige Zahlung einer Lizenzgebühr begründet für sich allein keinen Anspruch auf Vergabe oder Nutzung des Siegels. Die qualitativen Vergabekriterien müssen unabhängig von einem Entgelt erfüllt sein.

2. Einräumung des Nutzungsrechts

2.1. Umfang des Nutzungsrechts

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer der jeweiligen Gültigkeit des Siegels ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht am Top-Berater-Siegel ein. Die Dauer der Gültigkeit ist auf das auf dem Siegel angegebene Kalenderjahr beschränkt, sofern das Nutzungsrecht nicht vorher nach diesen Lizenzbedingungen endet.

2.2. Zweck der Nutzung

Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für die werbliche und geschäftliche Kommunikation des Lizenznehmers im Zusammenhang mit dessen eigener Beratungstätigkeit.

2.3. Nutzungsarten

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere folgende Nutzungsarten:

  1. Einbindung auf der eigenen Website, etwa als Widget, Badge oder grafisches Siegel,
  2. Verwendung in E-Mail-Signaturen,
  3. Verwendung in Social-Media-Profilen und Social-Media-Beiträgen,
  4. Verwendung in Präsentationen, Printmaterialien und sonstigen Werbemitteln,
  5. Verwendung auf physischen Werbemitteln, etwa als Zertifikat im Beratungsraum.

2.4. Räumlicher Geltungsbereich

Das Nutzungsrecht gilt räumlich für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Eine Nutzung außerhalb dieses Gebiets bedarf der vorherigen Zustimmung des Lizenzgebers in Textform.

2.5. Keine Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe, Übertragung, Verpfändung, Abtretung oder Unterlizenzierung des Nutzungsrechts an Dritte ist nicht gestattet.

3. Wirtschaftliches Modell, Paketbindung und Lizenzgebühr

3.1. Wirtschaftliche Voraussetzungen

Die Nutzung des Top-Berater-Siegels setzt voraus, dass der Lizenznehmer während der gesamten Nutzungsdauer die jeweils geltenden wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt.

3.2. Herkunft der Voraussetzungen

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen können sich insbesondere aus dem gebuchten Plattformpaket, einer gesonderten Lizenzvereinbarung, einer Preisliste, einem individuellen Angebot oder einer sonstigen vom Lizenzgeber bestätigten Buchung ergeben.

3.3. Paketbindung

Soweit das Siegel im Rahmen eines bestimmten Plattformpakets, insbesondere eines Premium-Pakets, enthalten ist, besteht das Nutzungsrecht nur solange, wie dieses Paket aktiv ist, die Vergabekriterien erfüllt sind und das auf dem Siegel angegebene Kalenderjahr noch nicht abgelaufen ist.

3.4. Gesonderte Lizenzgebühr

Soweit das Siegel gegen eine gesonderte Lizenzgebühr angeboten wird, entsteht das Nutzungsrecht erst nach Annahme des entsprechenden Angebots durch den Lizenzgeber und, sofern vereinbart, nach vollständiger Zahlung der fälligen Lizenzgebühr.

3.5. Erlöschen des Nutzungsrechts

Bei Kündigung des maßgeblichen Plattformpakets, Wechsel in ein Paket ohne Siegelberechtigung, Beendigung des Vertragsverhältnisses, Nichtzahlung einer fälligen Lizenzgebühr, Wegfall sonstiger wirtschaftlicher Voraussetzungen oder Ablauf des auf dem Siegel angegebenen Kalenderjahres erlischt das Nutzungsrecht am Siegel automatisch.

3.6. Keine Erstattung der Lizenzgebühr

Eine bereits gezahlte Lizenzgebühr wird nicht erstattet, wenn das Nutzungsrecht aufgrund eines Verstoßes des Lizenznehmers gegen diese Lizenzbedingungen, aufgrund falscher Angaben, aufgrund missbräuchlicher Nutzung oder aufgrund einer berechtigten Aberkennung nach Abschnitt 4 endet.

3.7. Anpassung des wirtschaftlichen Modells

Der Lizenzgeber ist berechtigt, das wirtschaftliche Modell für künftige Vergaben, Verlängerungen und Lizenzzeiträume anzupassen. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben längstens bis zum Ablauf des auf dem jeweiligen Siegel angegebenen Kalenderjahres unberührt, sofern kein Fall der Aussetzung, Aberkennung oder außerordentlichen Beendigung vorliegt.

3.8. Keine automatische Gebührenpflicht

Eine Änderung des wirtschaftlichen Modells verpflichtet den Lizenznehmer nicht automatisch zur Zahlung einer neuen oder erhöhten Gebühr. Eine kostenpflichtige Verlängerung oder erneute Lizenzierung setzt eine entsprechende Vereinbarung, Buchung oder Annahme des jeweiligen Angebots voraus.

4. Aussetzung, Reaktivierung und Aberkennung

4.1. Aussetzung

Der Lizenzgeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht vorübergehend auszusetzen, wenn der Lizenznehmer die Vergabekriterien nicht mehr erfüllt, insbesondere wenn der Bewertungsdurchschnitt dauerhaft unter 4,8 von 5,0 Sternen fällt.

4.2. Information über Aussetzung

Der Lizenznehmer wird über die Aussetzung in geeigneter Weise informiert, insbesondere durch eine Hinweismeldung im Dashboard oder durch Mitteilung in Textform.

4.3. Reaktivierung

Das Siegel kann reaktiviert werden, sobald die Vergabekriterien wieder vollständig erfüllt sind und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Nutzung weiterhin bestehen. Eine Reaktivierung ist nur für das auf dem Siegel angegebene Kalenderjahr möglich.

4.4. Aberkennung

Der Lizenzgeber kann die Auszeichnung und das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung dauerhaft aberkennen, wenn der Lizenznehmer

  1. falsche oder irreführende Angaben im Rahmen der Plattformnutzung gemacht hat,
  2. gegen diese Lizenzbedingungen verstößt,
  3. versucht, Bewertungen zu manipulieren oder deren Aussagekraft zu beeinflussen,
  4. das Siegel in irreführender, täuschender oder rufschädigender Weise verwendet,
  5. gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des Siegels verstößt oder
  6. das Ansehen des Lizenzgebers, der Plattform oder des Top-Berater-Siegels erheblich beeinträchtigt.

4.5. Folgen der Aberkennung

Im Fall der dauerhaften Aberkennung ist jede weitere Nutzung des Siegels untersagt. Der Lizenznehmer hat das Siegel unverzüglich von Websites, Social-Media-Profilen, E-Mail-Signaturen, Werbemitteln, Präsentationen und sonstigen Kommunikationsmitteln zu entfernen.

4.6. Erneute Vergabe

Eine spätere erneute Vergabe oder Lizenzierung bleibt dem Lizenzgeber vorbehalten.

5. Gestaltung und Verwendung

5.1. Unveränderte Darstellung

Das Siegel darf ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers in Textform inhaltlich, grafisch oder farblich nicht verändert werden.

5.2. Skalierung

Zulässig ist eine proportionale Skalierung der Gesamtgröße, sofern Lesbarkeit, Jahreszahl, Herkunftshinweis und Gesamteindruck des Siegels erhalten bleiben.

5.3. Keine Irreführung

Das Siegel darf nicht in einem Kontext verwendet werden, der irreführend, täuschend oder geeignet ist, einen falschen Eindruck über Umfang, Grundlage, Aktualität, Gültigkeit oder Bedeutung der Auszeichnung zu erwecken.

5.4. Aktuelle Jahresversion

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, ausschließlich die jeweils für das aktuelle Kalenderjahr gültige Jahresversion des Siegels zu verwenden. Die Nutzung eines Siegels mit abgelaufener Jahreszahl ist unzulässig.

5.5. Beendigung der Nutzung

Nach Ablauf des auf dem Siegel angegebenen Kalenderjahres, nach Aussetzung, Aberkennung oder sonstiger Beendigung des Nutzungsrechts darf das Siegel nicht weiterverwendet werden. Dies gilt auch für Websites, Social-Media-Profile, E-Mail-Signaturen, digitale Werbemittel, Präsentationen, Landingpages, Drucksachen und sonstige Kommunikationsmittel.

5.6. Entfernungspflicht

Der Lizenznehmer hat ein abgelaufenes, ausgesetztes, aberkanntes oder sonst nicht mehr gültiges Siegel unverzüglich zu entfernen oder durch eine vom Lizenzgeber für das aktuelle Kalenderjahr freigegebene Version zu ersetzen.

5.7. Keine Nutzung abgelaufener Siegel

Eine werbliche Nutzung, Bezugnahme oder Darstellung abgelaufener Siegel ist nach Ablauf des auf dem Siegel angegebenen Kalenderjahres ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Darstellung mit einem Hinweis auf das frühere Vergabejahr versehen wird.

5.8. Keine Produktempfehlung suggerieren

Der Lizenznehmer darf das Siegel nicht so verwenden, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber empfehle, zertifiziere oder überprüfe einzelne Finanzprodukte, Versicherungsprodukte, Anlageempfehlungen, Beratungsinhalte oder konkrete Vertragsabschlüsse des Lizenznehmers.

6. Transparenz und wettbewerbsrechtliche Verantwortung

6.1. Grundlage des Siegels

Das Top-Berater-Siegel beruht auf den vom Lizenzgeber festgelegten Vergabekriterien und den auf der Plattform erfassten, telefonisch verifizierten Kundenbewertungen.

6.2. Keine überzogenen Angaben

Der Lizenznehmer darf bei der Nutzung des Siegels keine Angaben machen, die über die tatsächliche Bedeutung des Siegels hinausgehen.

6.3. Unzulässige Behauptungen

Insbesondere darf der Lizenznehmer nicht behaupten oder suggerieren, das Siegel bestätige eine behördliche Zulassung, eine produktbezogene Prüfung, eine aufsichtsrechtliche Kontrolle, eine Anlageempfehlung, eine bestimmte Erfolgsquote oder eine sonstige vom Lizenzgeber nicht ausdrücklich bestätigte Aussage.

6.4. Verantwortung für eigene Werbung

Soweit der Lizenznehmer das Siegel in eigener Werbung verwendet, ist er dafür verantwortlich, dass diese Werbung den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht.

6.5. Hinweise des Lizenzgebers

Der Lizenzgeber ist berechtigt, dem Lizenznehmer Hinweise zur rechtssicheren, transparenten und markenkonformen Verwendung des Siegels zu geben. Der Lizenznehmer hat berechtigte Hinweise des Lizenzgebers unverzüglich umzusetzen.

7. Haftung

7.1. Keine Haftung für konkrete Verwendung

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung dafür, dass die Nutzung des Siegels in der jeweiligen konkreten Verwendungsform des Lizenznehmers den wettbewerbs-, berufs-, aufsichts-, werbe- oder sonstigen rechtlichen Anforderungen entspricht.

7.2. Eigenverantwortung des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist eigenverantwortlich verpflichtet zu prüfen, ob und in welcher Form er das Siegel in seiner Kommunikation verwenden darf.

7.3. Ausschluss mittelbarer Schäden

Eine Haftung des Lizenzgebers für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.4. Ausnahmen vom Haftungsausschluss

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lizenzgebers sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Anpassung der Lizenzbedingungen und Vergabekriterien

8.1. Anpassungsrecht

Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Lizenzbedingungen, die Vergabekriterien, die Gestaltungsrichtlinien und das wirtschaftliche Modell für künftige Vergaben, Verlängerungen und Lizenzzeiträume anzupassen.

8.2. Anlässe für Anpassungen

Anpassungen können insbesondere erfolgen, wenn dies aufgrund rechtlicher Entwicklungen, technischer Änderungen, Änderungen der Plattformstruktur, Weiterentwicklung des Siegels, Änderung der Bewertungsmethodik, Missbrauchsprävention, Marktveränderungen oder geänderter Paket- und Preismodelle erforderlich oder zweckmäßig ist.

8.3. Ankündigungsfrist

Änderungen werden dem Lizenznehmer mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor ihrem Wirksamwerden in Textform oder über das Dashboard angekündigt.

8.4. Schutz bestehender Nutzungsrechte

Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben längstens bis zum Ablauf des auf dem jeweiligen Siegel angegebenen Kalenderjahres unberührt, sofern die Änderung nicht aus rechtlichen Gründen, zur Vermeidung von Irreführung, zur Missbrauchsverhinderung oder zum Schutz der Integrität des Siegels früher erforderlich ist.

8.5. Neue Zahlungspflichten

Führt eine Änderung zu einer neuen oder erhöhten Zahlungspflicht für den Lizenznehmer, gilt diese Änderung nur für künftige Vergaben, Verlängerungen oder Lizenzzeiträume und nur, wenn der Lizenznehmer die kostenpflichtige Nutzung ausdrücklich bucht oder das entsprechende Angebot annimmt.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen ist Lübeck, soweit gesetzlich zulässig.

9.3. Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.4. Individuelle Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

9.5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: August 2026